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11.03.2023
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Beobachtung von Klimaaktivisten geprüft
Berlin. Das Bundesamt für Verfassungsschutz untersucht nach einem Medienbericht, ob es die Klimaschutzaktivisten der »Letzten Generation« beobachten muss. Das Amt habe bereits vor mehr als einem halben Jahr einen entsprechenden Prüffall angelegt, berichtete der Spiegel am Freitag. Dabei ermittle der Verfassungsschutz auf Grundlage öffentlicher Informationen, ob es bei der Gruppe Hinweise auf Extremismus gibt. Sollte die Behörde die »Letzte Generation« am Ende der Prüfung zum Verdachtsfall erklären, könnte das Amt die Gruppe auch mit geheimdienstlichen Mitteln überwachen. (AFP/jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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