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Hanau: Ausschuss erhält Akten ungeschwärzt

Wiesbaden. Der Generalbundesanwalt muss für den parlamentarischen Untersuchungsausschuss ungeschwärzte Akten zu den rassistisch motivierten Morden in Hanau am 19. Februar 2020 herausgeben. Das Bundesverwaltungsgericht habe ihn per Beschluss dazu verpflichtet, teilte der Ausschussvorsitzende Marius Weiß (SPD) am Montag in Wiesbaden mit. Das Gericht habe festgestellt, dass der Generalbundesanwalt nicht begründet genug vorgetragen habe, warum er Teile der Akten zurückhalte, erklärte Weiß. Es sei zudem Sache des Ausschusses, wie tief er innerhalb des Untersuchungsauftrags ermittele und in welchem Umfang er dafür Beweise erhebe. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 07.02.2023, Seite 2, Inland

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