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31.12.2022
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Plakate: Anklage wegen Volksverhetzung zulässig
Zwickau. Im Fall des Vorwurfs der Volksverhetzung durch Plakate der Neonazipartei »Der III. Weg« müssen sich zwei Beschuldigte nun doch vor Gericht verantworten. Das Landgericht Zwickau hat nach einer Beschwerde der dortigen Staatsanwaltschaft einen Beschluss des dortigen Amtsgerichts aufgehoben, mit dem die Zulassung der Anklage gegen die zwei Männer abgelehnt wurde, wie das Landgericht am Freitag mitteilte. Es geht um Wahlplakate zur Bundestagswahl 2021 mit der Aufschrift »Hängt die Grünen«. Das Landgericht entschied, der Tatbestand der Volksverhetzung sei ausreichend erfüllt, weshalb die Anklage nun doch zugelassen werden könne. Ob die Tat den beiden Beschuldigten vorgeworfen werden kann, müsse die Hauptverhandlung zeigen. (dpa/jW)
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