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HipHop

Ausgepöbelt I

Mehr als sieben Jahre nachdem sein Album »Sonny Black« als jugendgefährdend auf den Index gesetzt wurde, ist Bushido mit einer Verfassungsbeschwerde gescheitert. Die Indizierung verletze ihn nicht in seiner Kunstfreiheit, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Freitag mit. Im April 2015 hatte die Bundesprüfstelle das Album mit 15 Titeln auf die Liste jugendgefährdender Medien gesetzt, weil die Texte verrohend wirkten, Kriminalität verherrlichten sowie Frauen und Homosexuelle diskriminierten. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 03.12.2022, Seite 10, Feuilleton

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