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EU genehmigt Verbot von Kurzstreckenflügen
Brüssel. Die Europäische Kommission hat das französische Verbot von Ultrakurzstreckenflügen gebilligt und auf Anschlussflüge ausgedehnt. Es betrifft Verbindungen, die in weniger als zweieinhalb Stunden mit der Bahn erreicht werden können. Diese Maßnahme gilt zunächst für drei Jahre, wie es in dem am Freitag im Amtsblatt der EU veröffentlichten Text heißt. Von dem Verbot sind Flüge zwischen Paris Orly und Nantes, Bordeaux und Lyon betroffen. (AFP/jW)
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