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Rechnungshof gegen Rettungsschirm

Berlin. Der Bundesrechnungshof hält die von der Bundesregierung geplante Schuldenaufnahme für den »Rettungsschirm« gegen die hohen Energiepreise für verfassungswidrig. »Die vorgesehene Kreditaufnahme ›auf Vorrat‹ verstößt gegen den verfassungsmäßigen Grundsatz der Jährlichkeit«, heißt es in einem Bericht an den Haushaltsausschuss, der dpa vorliegt. Diese im Grundgesetz festgeschriebene Regel besagt, dass der Haushaltsplan für ein Jahr aufgestellt wird. Die Regierung plant, in diesem Jahr ein Sondervermögen mit 200 Milliarden Euro anzulegen, aus dem dann bis 2024 Ausgaben etwa für eine Gaspreisbremse, für Unternehmenshilfen und andere Maßnahmen bestritten werden. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 19.10.2022, Seite 4, Inland

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