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Aus: Ausgabe vom 24.09.2022, Seite 2 / Inland

Videoüberwachung: Urteile stärken Polizei

Münster. Eine stark von Kriminalität betroffene Straße in Dortmund darf die Polizei weiterhin per Video überwachen. Die Maßnahme sei durch das nordrhein-westfälische Polizeigesetz gedeckt, erklärte das Oberverwaltungsgericht in Münster in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Es handle sich zwar um einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Polizei dürfe jedoch Orte per Video überwachen, an denen wiederholt Straftaten begangen würden und zu erwarten sei, dass dies auch weiterhin geschehe. Auch in Frankfurt am Main erging ein entsprechendes Urteil. (AFP/jW)