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Aus: Ausgabe vom 27.08.2022, Seite 4 / Inland

Karlsruhe: AfD-Klage gegen Pressearbeit

Karlsruhe. Die AfD ist mit einer Klage gegen das Bundesverfassungsgericht wegen dessen Pressearbeit in erster Instanz gescheitert. In dem Verfahren geht es darum, dass das Verfassungsgericht bei Urteilsverkündungen die Pressemitteilung zur Entscheidung »berechtigten« Journalistinnen und Journalisten bereits am Vorabend zugänglich macht. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe teilte am Freitag mit, dass die Klage abgewiesen wurde. Die AfD wollte feststellen lassen, dass die vertrauliche Vorabinformation der Journalisten die Partei in ihren Rechten verletzt, da Verfahrensbeteiligte das Urteil erst bei der Verkündung erfahren. (dpa/jW)

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