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Entwurf für Triage-Gesetz bewilligt
Berlin. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur sogenannten Triage. Bei mangelnden Kapazitäten auf Intensivstationen soll die Überlebenswahrscheinlichkeit eines Patienten als maßgebliches Kriterium gelten, ob er ein Bett bekommt oder nicht. Alter, Behinderung und Grad der Gebrechlichkeit dürfen bei der Beurteilung nicht berücksichtigt werden. (dpa/jW)
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