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Stiftungsfinanzierung: AfD scheitert in Karlsruhe
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat einen erneuten Antrag der AfD auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Nichtgewährung von staatlichen Zuschüssen an die parteinahe Desiderius-Erasmus-Stiftung e. V. verworfen. Das teilte die Pressestelle des Gerichts am Freitag mit. Der Antrag sei »unstatthaft«, weil die AfD nicht substantiiert dargelegt habe, dass das geltend gemachte Recht auf Chancengleichheit der politischen Parteien nach dem Grundgesetz auch die vorläufige Anordnung von Zahlungspflichten zugunsten der nicht verfahrensbeteiligten Stiftung umfasst, wie der Zweite Senat urteilte. (jW)
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