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Maskenaffäre: BGH sieht keine Bestechlichkeit

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht den Vorwurf der Bestechlichkeit gegen einen bayerischen Landtagsabgeordneten und einen ehemaligen Bundestagsabgeordneten nicht erfüllt. Beschwerden der Generalstaatsanwaltschaft München gegen Beschlüsse des Oberlandesgerichts München seien verworfen worden, teilte der BGH am Dienstag in Karlsruhe mit. Die Abgeordneten Alfred Sauter und Georg Nüßlein (beide CSU) hatten 2020 beim Ankauf von Masken durch den Bund bzw. das Land Bayern vermittelt und dafür üppige Provisionen erhalten. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 13.07.2022, Seite 4, Inland

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