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Bayern: Gericht weist Klagen gegen Kreuzerlass ab

Foto: Peter Kneffel/dpa
Markus Söder vor einem Kreuz im Eingangsbereich der bayerischen Staatskanzlei (München, 24.4.2018)

München. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat Klagen gegen den sogenannten Kreuzerlass von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zurückgewiesen. Die Vorschrift besagt, dass in jedem staatlichen Gebäude in Bayern ein Kreuz hängen muss. Dagegen hatte unter anderem der religionskritische Bund für Geistesfreiheit Klage eingereicht. Diese Klagen wiesen die obersten bayerischen Verwaltungsrichter nun allesamt ab. Die Entscheidungsgründe lägen noch nicht vor und würden voraussichtlich in den kommenden Wochen abgefasst, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Hinsichtlich der Klage des Bundes für Geistesfreiheit ließ der VGH allerdings die Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu. (dpa/jW)

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Erschienen am 03.06.2022, Inland

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