Zum Inhalt der Seite

Ermittlungen nach Störung von Scholz-Rede

Düsseldorf. Die Störung der Ansprache von Bundeskanzler Olaf Scholz bei einer DGB-Kundgebung zum 1. Mai in Düsseldorf ist nun Gegenstand von Ermittlungen. Wie ein Polizeisprecher am Montag mitteilte, werde derzeit »gegen Unbekannt« ermittelt. Gegen zwei Personen seien wegen Störung einer Versammlung Ordnungswidrigkeitenanzeigen aufgenommen worden. Über Lautsprecher war von einer anderen Versammlung in unmittelbarer Nähe der DGB-Kundgebung lautes Glockenläuten abgespielt worden, so dass die Rede von Scholz zwischenzeitlich kaum zu hören war. Der WDR berichtete am Montag, Anhänger der »Querdenker«-Szene seien dafür verantwortlich gewesen. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 03.05.2022, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!