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Gericht: Kündigungen bei Gorillas wirksam

Berlin. Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigungsschutzklagen dreier Fahrer des Lieferdienstes Gorillas gegen vom Unternehmen ausgesprochene fristlose Kündigungen wegen Teilnahme an einem verbandsfreien Streik abgewiesen. Wie die Kammer am Mittwoch abend mitteilte, sei Teilnahme am Streik nur dann rechtmäßig, wenn dieser von einer Gewerkschaft getragen werde. Die »Rider« hatten argumentiert, dass Streiks auch ohne gewerkschaftlichen Aufruf und ohne tarifliches Ziel zulässig seien und angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 08.04.2022, Seite 5, Inland

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