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26.03.2022
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In eigener Sache
Die bereits im Zuge der Coronapandemie aufgetretenen Engpässe in der Papierproduktion haben sich durch den Krieg in der Ukraine noch weiter verschärft. Das hat auch Auswirkungen auf die Herstellung der jungen Welt. Mit dieser Nummer kommt es daher bis auf weiteres in den Wochenendausgaben bei gleichbleibendem Textumfang zu Veränderungen in der Seitenfolge. Die Wochentagsausgaben sind hiervon nicht betroffen. (jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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