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AfD-Politiker darf in Justizdienst zurück

Leipzig. Der ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete und Richter Jens Maier kann vorerst in den sächsischen Justizdienst zurückkehren. Das zuständige Dienstgericht für Richter teilte am Freitag mit, dass sich die Entscheidung über ein gegen Maier gerichtetes Verbot der Führung der Amtsgeschäfte verzögere. Einen entsprechenden Antrag hatte das sächsische Justizministerium gestellt. Ziel ist die Versetzung Maiers in den Ruhestand, dem muss das zuständige Dienstgericht zustimmen. Der 60jährige ist ab diesem Montag dem Amtsgericht Dippoldiswalde zugewiesen. Über den Antrag des Justizministeriums, Maier vorläufig die Führung der Amtsgeschäfte zu untersagen, »kann aus prozessualen Gründen nicht vor dem 14. März 2022 entschieden werden«, erklärte das zuständige Dienstgericht. Maier galt als einer der führenden Köpfe des völkischen und zumindest offiziell aufgelösten sogenannten Flügels der AfD. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 14.03.2022, Seite 4, Inland

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