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Gericht: Grünes Licht für Beobachtung der AfD

Köln. Nach einem neuen Gerichtsbeschluss ist der Weg für eine geheimdienstliche Beobachtung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz frei. Wie das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag mitteilte, lehnte es auch einen Eilantrag der AfD gegen die Einstufung als Verdachtsfall für eine »rechtsextremistischen Bestrebung« ab. Am Dienstag hatte das Verwaltungsgericht bereits in einem anderen Verfahren eine entsprechende Klassifizierung der Rechtsaußenpartei durch den Verfassungsschutz für zulässig erklärt. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 11.03.2022, Seite 4, Inland

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