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EuGH: Rahmen für Abschiebehaft

Luxemburg. Deutsche Behörden dürfen nicht pauschal eine Notlage verkünden, um Abschiebegefangene in Gefängnissen zusammen mit Straftätern einzusperren. Das stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag fest. Geklagt hatte ein Mann aus Pakistan, der vor seiner Abschiebung wochenlang in der auch für Strafgefangene genutzten Haftanstalt Hannover inhaftiert war. Pro Asyl begrüßte, dass der EuGH erstmalig »Leitplanken« für die Unterbringung von Menschen vorgegeben habe, die abgeschoben werden sollen. Die Bundesländer seien nun gefordert, ihre Haftanstalten zum Teil umzubauen. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 11.03.2022, Seite 2, Inland

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