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Aus: Ausgabe vom 10.03.2022, Seite 2 / Inland

Bundeskabinett für Abschaffung von 219 a

Berlin. Das Bundeskabinett hat den Weg für die Abschaffung des Paragraphen 219 a freigemacht, der die »Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft« verbietet. Der Paragraph soll dem Beschluss vom Mittwoch zufolge aufgehoben werden. Bislang führt er unter anderem dazu, dass Ärztinnen und Ärzte keine ausführlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich anbieten können, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen. Der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) muss nun noch von Bundestag und Bundesrat beraten werden. (dpa/jW)