-
01.03.2022
- → Inland
Ballstädt-Prozess: Urteile rechtskräftig
Karlsruhe. Die Urteile wegen eines Neonaziüberfalls auf eine Kirmesfeier im thüringischen Ballstädt sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wies in einem am Montag verkündeten Beschluss die Revision dreier Angeklagter gegen eine Entscheidung des Landgerichts Erfurt zurück. Das Gericht hatte im Juli vergangenen Jahres insgesamt neun Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung zu Bewährungsstrafen verurteilt. Bei dem Überfall waren im Februar 2014 zehn Menschen zum Teil schwer verletzt worden. (AFP/jW)
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
