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Ballstädt-Prozess: Urteile rechtskräftig

Karlsruhe. Die Urteile wegen eines Neonaziüberfalls auf eine Kirmesfeier im thüringischen Ballstädt sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wies in einem am Montag verkündeten Beschluss die Revision dreier Angeklagter gegen eine Entscheidung des Landgerichts Erfurt zurück. Das Gericht hatte im Juli vergangenen Jahres insgesamt neun Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung zu Bewährungsstrafen verurteilt. Bei dem Überfall waren im Februar 2014 zehn Menschen zum Teil schwer verletzt worden. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 01.03.2022, Seite 4, Inland

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