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Recht auf Privatsphäre für Geflüchtete bestätigt
Mannheim. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat am Donnerstag entschieden, dass das Prinzip der Unverletzlichkeit der Wohnung auch in Sammelunterkünften für Geflüchtete gilt. Das Gericht folgte einer Klage von Geflüchteten. Deren Schlafzimmer in der Erstaufnahmeeinrichtung Freiburg durften laut Hausordnung jederzeit, auch nachts, betreten und kontrolliert werden. Die Befugnisse des Sicherheitsdienstes sind nun hinfällig. Nach Einschätzung der Organisation Pro Asyl hat das Urteil »bundesweite Bedeutung«. (jW)
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