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Gericht: Razzia in Ministerium unzulässig

Osnabrück. Das Landgericht Osnabrück hat einen Beschluss zur Durchsuchung des Bundesjustizministeriums wegen Geldwäscheermittlungen nachträglich aufgehoben. Für die Razzia Anfang September 2021 kurz vor der Bundestagswahl waren die Voraussetzungen nicht gegeben, wie das Landgericht am Donnerstag mitteilte. Die Staatsanwaltschaft hatte beim Justizministerium die Herausgabe eines Schreibens an das Bundesfinanzministerium verlangt – weil das ablehnte, erwirkten die Ermittler den Durchsuchungsbeschluss. Laut Landgericht seien das Schreiben und weitere Beweismittel aber schon seit Juli 2020 Teil der Ermittlungsakten gewesen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 11.02.2022, Seite 2, Inland

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