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Condor hat Anspruch auf Zubringerflüge

Bonn. Condor-Passagiere sollen ihre Fernflüge auch weiterhin mit Zubringerflügen des Lufthansa-Konzerns erreichen können. Die marktbeherrschende Lufthansa dürfe ihre Konkurrentin nicht von ihrem Zubringernetz abschneiden, wie das Bundeskartellamt vorläufig entschied. Condor habe für seine Passagiere einen kartellrechtlichen Anspruch auf Zugang zu den Zubringerflügen, teilte die Behörde am Dienstag in Bonn mit. Vor einer endgültigen Entscheidung werde noch beiden Seiten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 09.02.2022, Seite 5, Inland

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