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Saarland: Mindestgröße für Fraktion erhöht

Saarbrücken. Der 51 Abgeordnete zählende Landtag des Saarlandes hat die Mindestgröße für eine Fraktion von bisher zwei auf künftig drei Abgeordnete erhöht. Das Parlament beschloss am Mittwoch in Saarbrücken ein Gesetz, das nach der für März 2022 angesetzten Landtagswahl in Kraft treten wird. Die Anhebung wurde von den Regierungsfraktionen von CDU und SPD mit einer Verbesserung der Arbeitsfähigkeit des Parlaments begründet. Die Abgeordnete Petra Berg (SPD) verwies darauf, dass 14 Ausschüsse im Landtag besetzt werden müssten. Dies sei von zweiköpfigen Fraktionen nicht machbar. Im scheidenden Landtag hatte die AfD-Fraktion zuletzt zwei Mitglieder – ebenso wie die Saar-Linke, die sich im November 2021 von der bisherigen Linksfraktion getrennt hatte. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 20.01.2022, Seite 4, Inland

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