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Thüringer Paritätsgesetz bleibt unzulässig

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde zum Thüringer Paritätsgesetz nicht zur Entscheidung angenommen, da sie unzulässig sei. Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Der Gesetzgeber darf Parteien in dem Bundesland damit weiterhin nicht vorschreiben, ihre Kandidatenlisten für Landtagswahlen abwechselnd mit Männern und Frauen zu besetzen. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hatte das Paritätsgesetz auf eine Klage der AfD hin bereits im Sommer 2020 gekippt. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 19.01.2022, Seite 4, Inland

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