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Veranstaltungen

»XXVII. Internationale Rosa-Luxemburg-Konferenz«. Wegen des anhaltenden Pandemiegeschehens findet die ursprünglich in der Berliner Max-Schmeling-Halle als Präsenzveranstaltung geplante RLK als Onlineveranstaltung statt – wir laden Sie herzlich ein, daran teilzunehmen! Livestream, Programm und Spendenmöglichkeit unter: www.jungewelt.de/rlk. Für den großen Aufwand und die hohen Kosten, die durch die Ausrichtung der Onlineveranstaltung anfallen, bitten wir um Spenden. Sonnabend, 8.1., 10.30–20 Uhr. Veranstalter: junge Welt

»Der Livestream der RLK im Kino«. Gemeinsames Schauen der Rosa-Luxemburg-Konferenz. Es gibt Snacks, Getränke (Erlöse werden der RLK gespendet) und sogar einen Balkon für Raucher. Antigenschnelltests sind vorhanden. Erforderliche Anmeldung unter: ronald-kassel-nord@gmx.de oder telefonisch: 0157-338 65 001. Sonnabend, 8.1., 10.30–20 Uhr, Kassel-Nordstadt, »Internationale«, Treffpunkt bei Anmeldung. Veranstalter: jW-Unterstützer Kassel

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»Luxemburg-Liebknecht-Demonstration«. 103 Jahre nach der Ermordung von Rosa und Karl demonstrieren wir ihrer gedenkend für Frieden, Solidarität und soziale Gerechtigkeit, gegen
faschistoide Entwicklungen und gegen jede Art von Rassismus. Wir müssen viele werden! Sonntag, 9.1., 10 Uhr, Berlin, U-Bhf. Frankfurter Tor. Veranstalter: Bündnis zur Vorbereitung der Demonstration im Rahmen der Ehrung

Alle Veranstaltungen finden unter Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen statt.

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 08.01.2022, Seite 14, Feuilleton

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→Leserbriefe
  • Heike P. aus Potsdam 14. Jan. 2022 um 16:47 Uhr
    Lieber Ronald aus Kassel-Nord, Deine Idee, die Rosa-Luxemburg-Konferenz auf die Leinwand zu zaubern, sogar mit Antigenschnelltest vor Ort, damit jeder mitgucken darf, ist Spitze! Klasse! Großes Kino! Das ist voll im Sinne von Rosa und Karl – Aktion, Einigkeit, Zusammenhalt! Viel Erfolg Dir und Deiner Truppe auch weiterhin!
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

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