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Urteil: Urlaubskürzung bei Kurzarbeit null rechtens

Erfurt. Kurzarbeiter wegen Corona mit tageweisem Arbeitsausfall müssen nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts mit der anteiligen Kürzung ihres Jahresurlaubs rechnen. Das gelte bei Kurzarbeit null mit längeren Zeiten ohne Arbeitspflicht, urteilte das höchste deutsche Arbeitsgericht am Dienstag in Erfurt im Fall einer Verkäuferin aus Nordrhein-Westfalen. Damit fällte das Bundesarbeitsgericht in der Coronapandemie ein Grundsatzurteil in einer »Frage, die höchst umstritten ist«, wie der Vorsitzende Richter Heinrich Kiel sagte. Der Richterspruch könnte angesichts der Wucht der vierten Coronawelle in den kommenden Monaten Auswirkungen auf Zehntausende Beschäftigte in Deutschland haben. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 01.12.2021, Seite 2, Inland

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