Zum Inhalt der Seite

Haftstrafen für Finanzdienstleister

Leipzig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Haftstrafen gegen frühere Führungskräfte des Finanzdienstleisters Infinus bestätigt. Die Verurteilungen wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs oder Beihilfe dazu seien rechtskräftig, erklärte der BGH am Freitag. Fünf Angeklagte gehen nun viereinhalb bis acht Jahre in Haft. Sie hatten »eine lukrative Geldanlage auf der Grundlage einer prosperierenden Unternehmung« vorgetäuscht, wie der BGH formulierte, betrieben dabei aber ausschließlich Innengeschäfte zwischen selbst aufgebauten Firmen. Anleger verloren 290 Millionen Euro. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 30.10.2021, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!