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Aus: Ausgabe vom 30.10.2021, Seite 5 / Inland

Haftstrafen für Finanzdienstleister

Leipzig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Haftstrafen gegen frühere Führungskräfte des Finanzdienstleisters Infinus bestätigt. Die Verurteilungen wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs oder Beihilfe dazu seien rechtskräftig, erklärte der BGH am Freitag. Fünf Angeklagte gehen nun viereinhalb bis acht Jahre in Haft. Sie hatten »eine lukrative Geldanlage auf der Grundlage einer prosperierenden Unternehmung« vorgetäuscht, wie der BGH formulierte, betrieben dabei aber ausschließlich Innengeschäfte zwischen selbst aufgebauten Firmen. Anleger verloren 290 Millionen Euro. (dpa/jW)

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