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Neues Ausländerrecht tritt in Polen in Kraft

Warschau. In Polen ist eine Änderung des Ausländerrechts in Kraft getreten, nach der »illegal« eingereiste Asylsuchende leichter des Landes verwiesen werden können. Hintergrund ist eine stark gestiegene Zahl von Grenzübertritten aus Belarus. Laut der am Dienstag im amtlichen Anzeiger veröffentlichen Gesetzesänderung kann der Grenzschutzkommandeur sofort nach der Protokollierung eines unerlaubten Grenzübertritts den betroffenen Ausländer des Landes verweisen. Das Ausländeramt darf künftig jeden Antrag auf internationalen Schutz ablehnen, wenn der Antragsteller direkt nach einem »illegalen« Grenzübertritt gefasst wurde. Die Änderung des Ausländerrechts wurde Mitte Oktober vom Parlament beschlossen und kürzlich von Präsident Andrzej Duda unterzeichnet. Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR hat sich zutiefst besorgt darüber gezeigt, dass das Grundrecht auf Asyl untergraben wird. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 27.10.2021, Seite 6, Ausland

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