-
27.10.2021
- → Ausland
Neues Ausländerrecht tritt in Polen in Kraft
Warschau. In Polen ist eine Änderung des Ausländerrechts in Kraft getreten, nach der »illegal« eingereiste Asylsuchende leichter des Landes verwiesen werden können. Hintergrund ist eine stark gestiegene Zahl von Grenzübertritten aus Belarus. Laut der am Dienstag im amtlichen Anzeiger veröffentlichen Gesetzesänderung kann der Grenzschutzkommandeur sofort nach der Protokollierung eines unerlaubten Grenzübertritts den betroffenen Ausländer des Landes verweisen. Das Ausländeramt darf künftig jeden Antrag auf internationalen Schutz ablehnen, wenn der Antragsteller direkt nach einem »illegalen« Grenzübertritt gefasst wurde. Die Änderung des Ausländerrechts wurde Mitte Oktober vom Parlament beschlossen und kürzlich von Präsident Andrzej Duda unterzeichnet. Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR hat sich zutiefst besorgt darüber gezeigt, dass das Grundrecht auf Asyl untergraben wird. (dpa/jW)
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
