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30 Kündigungen gelten als Massenentlassung

Düsseldorf. Entlässt ein Unternehmen in größerem Umfang Beschäftigte wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten, muss dies der Bundesagentur für Arbeit als Massenentlassung angezeigt werden. Geschieht dies nicht, sind die Kündigungen unwirksam. Das hat das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf entschieden und am Freitag mitgeteilt. Ein Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten, das Sicherheitsdienstleistungen am Flughafen Düsseldorf erbringt, hatte innerhalb eines Monats 34 Beschäftigte aus krankheitsbedingten Gründen entlassen. Ab 30 Kündigungen sei dies als Massenentlassung anzeigepflichtig, bei kleineren Unternehmen auch deutlich eher, so das Gericht. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 19.10.2021, Seite 15, Betrieb & Gewerkschaft

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