-
19.10.2021
- → Betrieb & Gewerkschaft
30 Kündigungen gelten als Massenentlassung
Düsseldorf. Entlässt ein Unternehmen in größerem Umfang Beschäftigte wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten, muss dies der Bundesagentur für Arbeit als Massenentlassung angezeigt werden. Geschieht dies nicht, sind die Kündigungen unwirksam. Das hat das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf entschieden und am Freitag mitgeteilt. Ein Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten, das Sicherheitsdienstleistungen am Flughafen Düsseldorf erbringt, hatte innerhalb eines Monats 34 Beschäftigte aus krankheitsbedingten Gründen entlassen. Ab 30 Kündigungen sei dies als Massenentlassung anzeigepflichtig, bei kleineren Unternehmen auch deutlich eher, so das Gericht. (dpa/jW)
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
