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Bayern: »Islamischer Unterricht« zulässig

München. Der Islamunterricht kann in Bayern, wie geplant, zum neuen Schuljahr als Wahlpflichtfach eingeführt werden. Der bayerische Verfassungsgerichtshof in München hält das Fach »Islamischer Unterricht« nach einem am Freitag verkündeten Beschluss für verfassungsrechtlich zulässig. Die Richter wiesen damit einen Eilantrag der AfD-Fraktion im Landtag ab. Der Einführung des neuen Wahlpflichtfachs ging ein 2009 gestarteter Modellversuch voraus. Die Fraktion klagte gegen eine entsprechende Gesetzesänderung vom Juli vor dem Verfassungsgerichtshof. Mit ihrem Eilantrag wollte sie die Regelung bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren außer Vollzug setzen. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 28.08.2021, Seite 4, Inland

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