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Niederlage vor Gericht für Nord-Stream-2-Betreiber

Düsseldorf. Der Betreiber der Ostseepipeline Nord Stream 2 ist mit dem Vorhaben gescheitert, von bestimmten EU-Regeln freigestellt zu werden. Um dies durchzusetzen, war die Firma vor das Oberlandesgericht Düsseldorf gezogen. Doch eine entsprechende Beschwerde wies das OLG am Mittwoch ab. Damit unterliegt das Unternehmen aktuellen EU-Regeln und muss sein Geschäft entflechten. Kern des Gerichtsstreits war die Frage, wann die Leitung, durch die russisches Erdgas nach Deutschland transportiert werden soll, als fertiggestellt gilt. Wäre dies vor dem 23. Mai 2019 gewesen, hätte Nord Stream 2 von einer Ausnahmeregelung Gebrauch machen können. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 26.08.2021, Seite 2, Inland

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