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Insolvenzantragspflicht wird länger ausgesetzt
Berlin. Die vom Julihochwasser geschädigten Unternehmen sollen länger als bisher geplant von der Insolvenzantragspflicht befreit werden. Darauf haben sich die Bundestagsfraktionen von Union und SPD verständigt, wie der SPD-Rechtsexperte Johannes Fechner am Dienstag gegenüber dpa in Berlin bestätigte. Die bei drohender Zahlungsunfähigkeit bestehende Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags wird demnach bis Ende Januar 2022 ausgesetzt und nicht – wie ursprünglich vom Bundeskabinett vorgesehen – nur bis Ende Oktober.(dpa/jW)
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