Berlin. Die vom Julihochwasser geschädigten Unternehmen sollen länger als bisher geplant von der Insolvenzantragspflicht befreit werden. Darauf haben sich die Bundestagsfraktionen von Union und SPD verständigt, wie der SPD-Rechtsexperte Johannes Fechner am Dienstag gegenüber dpa in Berlin bestätigte. Die bei drohender Zahlungsunfähigkeit bestehende Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags wird demnach bis Ende Januar 2022 ausgesetzt und nicht – wie ursprünglich vom Bundeskabinett vorgesehen – nur bis Ende Oktober.(dpa/jW)