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Einbürgerung bei Vorstrafen verweigert

Berlin. Wer wegen einer rassistisch oder antisemitisch motivierten Straftat verurteilt worden ist, kann in Deutschland künftig nicht mehr eingebürgert werden. Diese Einschränkung wurde nach antiisraelischen und antijüdischen Vorfällen kurzfristig in eine Liste von Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht aufgenommen, die der Bundesrat am Freitag billigte. Nun kann eine Einbürgerung auch bei Jugendstrafen und weniger gravierenden Delikten verwehrt werden, wenn das Gericht ein antisemitisches oder rassistisches Motiv als strafverschärfend festgestellt hatte. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 26.06.2021, Seite 2, Inland

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