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»Rasse«-Begriff bleibt im Grundgesetz

Berlin. Der Begriff »Rasse« wird wohl vorerst im Grundgesetz stehenbleiben. Da es keinen Gesetzentwurf der Koalition zur Änderung der Verfassung gebe, sei eine kurzfristige Grundgesetzänderung nicht mehr zu erwarten, sagte Ansgar Heveling, Justitiar der Unionsfraktion, der Rheinischen Post. Der im Artikel 3 des Grundgesetzes verwandte »Rasse«-Begriff hatte Anlass zur Kritik gegeben, da die Verfassung in dieser Formulierung die Vorstellung transportiert, es gäbe menschliche Rassen. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 10.06.2021, Seite 4, Inland

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