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Urteil zu Waffenversteck rechtskräftig

Leipzig. Die Bewährungsstrafe für einen Schießausbilder des Kommandos Spezialkräfte (KSK) nach dem Fund eines Waffenverstecks in seinem Garten ist rechtskräftig. Mit Stand Montag mittag hätten weder die Generalstaatsanwaltschaft noch die Verteidigung des 46 Jahre alten Unteroffiziers Rechtsmittel eingelegt, sagte ein Sprecher des Landgerichts Leipzig am Montag auf Anfrage. Das Landgericht hatte den suspendierten Oberstabsfeldwebel wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz am vorvergangenen Freitag zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt und die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 23.03.2021, Seite 2, Inland

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