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»Feindeslisten«: Neuer Straftatbestand kommt

Berlin. Die Verbreitung sogenannter Feindeslisten mit Namen und Daten politischer Gegner soll explizit strafbar werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen. Der Bundestag muss noch zustimmen. Den Plänen zufolge soll das Strafgesetzbuch um einen neuen Paragraphen zur »gefährdenden Verbreitung personenbezogener Daten« erweitert werden. Voraussetzung ist, dass die Verbreitung geeignet ist, die betroffene Person oder ihr nahestehende Menschen der Gefahr einer gegen sie gerichteten Straftat auszusetzen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 18.03.2021, Seite 4, Inland

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