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Urteil gegen Thüringer »Jungsturm«

Gera. Das Landgericht Gera hat die rechte Hooligangruppe »Jungsturm« um den Fußballclub Rot-Weiß Erfurt als kriminelle Vereinigung eingestuft. Am Donnerstag wurden nach jW-Redaktionsschluss drei der vier Angeklagten wegen ihrer Mitgliedschaft beim »Jungsturm« (siehe jW vom Freitag) sowie gefährlicher Körperverletzung und Landfriedensbruch zu Haftstrafen von jeweils zwei Jahren und vier Monaten beziehungsweise zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der vierte Angeklagte erhielt eine Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.(dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 27.02.2021, Seite 4, Inland

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