-
19.02.2021
- → Inland
EU rügt BRD: Nachlässige Geldwäschebekämpfung
Brüssel. Deutschland verstößt nach Ansicht der EU-Kommission wegen einer nachlässigen Gesetzgebung zur Bekämpfung von Geldwäsche gegen EU-Recht. Die Brüsseler Behörde habe daher ein sogenanntes Aufforderungsschreiben an Deutschland verschickt, weil es eine Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche nicht korrekt umgesetzt habe, teilte die EU-Kommission am Donnerstag mit. Damit hat sie den ersten von fünf formellen Schritten innerhalb eines »Vertragsverletzungsverfahrens« eingeleitet, an dessen Ende auch eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) stehen kann. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!