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AfD rechnet »Flügel« klein

Berlin/Köln. Im Rechtsstreit zwischen dem Verfassungsschutz und der AfD hat die Partei eigene Berechnungen zur Größe der offiziell aufgelösten protofaschistischen »Flügel«-Strömung angestellt. Das geht aus einem Schriftsatz ihres Anwalts an das Kölner Verwaltungsgericht hervor, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Darin heißt es, einzelne Vertreter der Gruppierung hätten in früheren Aussagen die Mitgliederzahl »übertrieben«. Die tatsächliche Anzahl der dem einstigen »Flügel« zuzuordnenden Personen sei deutlich niedriger, als von diesen behauptet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte den »Flügel« im März 2020 als »gesichert rechtsextremistische Bestrebung« eingestuft. Das Personenpotential wurde vom BfV mit 7.000 Menschen veranschlagt. Das Bundesamt wollte sich zu den Vorwürfen und Berechnungen der AfD unter Hinweis auf das laufende Verfahren nicht äußern. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 18.02.2021, Seite 1, Inland

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