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Insolvenz: Antragspflicht ausgesetzt

Berlin. Zur Entlastung in der Coronakrise bleibt die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags für bestimmte Unternehmen bis zum 30. April ausgesetzt. Nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat der Verlängerung der zuletzt nur bis Ende Januar vorgesehenen Regelung zu. Normalerweise muss ein Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt eines Insolvenzgrunds gestellt werden. Wegen der Pandemie hatte die Bundesregierung im vergangenen Frühjahr die Meldepflichten für Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit außer Kraft gesetzt. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 13.02.2021, Seite 5, Inland

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