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Bundesarbeitsgericht stärkt Frauen

Berlin. Wie der DGB am vergangenen Donnerstag berichtete, haben Frauen, die wissen wollen, ob sie schlechter bezahlt werden als ihre männlichen Kollegen, künftig bessere Möglichkeiten, die gleiche Bezahlung gerichtlich durchzusetzen. Das Bundesarbeitsgericht hatte am Tag zuvor entschieden, dass die Lohnauskunft als Indiz ausreicht, um eine Diskriminierung wegen des Geschlechts zu begründen, wenn die männlichen Kollegen in dem Unternehmen mehr verdienen. Der Unternehmer muss dann versuchen, dies zu widerlegen. »Diese höchstrichterliche Entscheidung ist ein wichtiger Schritt, damit Frauen ihr Recht auf gleiche Bezahlung durchsetzen können. Dennoch brauchen wir ein Verbandsklagerecht, um die mit einer Entgeltgleichheitsklage verbundenen Belastungen nicht den Beschäftigten aufzubürden«, sagt Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 26.01.2021, Seite 15, Betrieb & Gewerkschaft

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