Zum Inhalt der Seite

Halle-Attentat: Urteil rechtskräftig

Magdeburg. Die lebenslange Haftstrafe für den Attentäter von Halle ist rechtskräftig. Der Rechtsterrorist Stephan Balliet habe bis zum Ablauf der einwöchigen Frist keine Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt, teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag in Naumburg mit. Das Oberlandesgericht Naumburg hatte den 28jährigen wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes in zahlreichen weiteren Fällen zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt (siehe jW vom 22.12.). Die Richter stellten die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 30.12.2020, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!