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In der jW-Ausgabe vom 14. Dezember 2020 heißt es im Beitrag »Verordnete Hiobsbotschaften« von Gerhard Henschel, der AfD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Münzenmaier sei ein »wegen gefährlicher Körperverletzung rechtskräftig verurteilter Hooligan«. Das korrigieren wir insofern, als Münzenmaier nicht wegen gefährlicher Körperverletzung, sondern wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung verurteilt worden ist. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 22.12.2020, Seite 2, Feuilleton

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