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Hartz IV: Darlehen gilt nicht als Einkommen

Kassel. In Zukunft dürfen Jobcenter Zahlungen aus einem privaten Darlehen nicht als Einkommen anrechnen. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Mittwoch bekanntgegebenen Urteil zu einem Studienkredit. Auf den Zweck des Darlehens kommt es danach aber nicht an. Etwa auch ein Verbraucherkredit werde sonst sinnlos. Damit gab das BSG einer jungen Frau in Thüringen recht, der das Jobcenter die Grundsicherung verweigert hatte. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 10.12.2020, Seite 5, Inland

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