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EU: Lohndumping bei Lkw-Fahrern unzulässig

Luxemburg. Lastwagenfahrer im grenzüberschreitenden Verkehr fallen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) unter EU-Regeln für einen besseren Schutz vor Sozial- und Lohndumping. Die sogenannte Entsenderichtlinie sei auch »auf die länderübergreifende Erbringung von Dienstleistungen im Straßenverkehrssektor anwendbar«, urteilten die Richter des EuGH am Dienstag in Luxemburg. Es spiele keine Rolle, dass in der Richtlinie keine Bestimmungen für den Verkehrssektor genannt würden. Allerdings weisen die Richter auf einige Einschränkungen hin. So müsse der betroffene Fahrer einen »hinreichenden Bezug« zu dem Land aufweisen, in das er entsendet werde. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 02.12.2020, Seite 9, Kapital & Arbeit

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