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Entscheidung im Januar über Wehrhahn-Revision

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe will erst am 14. Januar über die Revision im Düsseldorfer Wehrhahn-Prozess entscheiden. Das teilte das Gericht nach der Verhandlung am Donnerstag mit. Die Staatsanwaltschaft geht mit der Revision gegen die Entscheidung des Düsseldorfer Landgerichts vor, das im Juli 2018 einen damals 52jährigen Neonazi vom Vorwurf des zwölffachen Mordversuchs freisprach. Am 27. Juli 2000 war eine am Geländer der Fußgängerbrücke angebrachte Rohrbombe am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn explodiert. Zehn Menschen wurden teils lebensgefährlich verletzt. Eine im sechsten Monat schwangere Frau verlor ihr ungeborenes Kind. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 27.11.2020, Seite 4, Inland

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