-
24.07.2020
- → Inland
Strafbefehle wegen angeblichen Asylbetrugs
Braunschweig. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat Strafbefehle gegen die ehemalige Leitung der Landesaufnahmebehörde beantragt, weil diese mutmaßlich einen Sozialbetrug von Geflüchteten mit Millionenschaden zu verschleiern versuchte. Der ehemalige Leiter soll demnach 10.800 Euro zahlen, weil er trotz Hinweisen einer Mitarbeiterin nichts gegen Mehrfachregistrierungen von Asylsuchenden unternommen habe. Das teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Seine Stellvertreterin soll laut Strafbefehl über 9.000 Euro zahlen, weil sie die Mitarbeiterin angewiesen habe, belastende Unterlagen im Archiv zu deponieren. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!