Zum Inhalt der Seite
Berlin

Vom selben Blatt

Der Berliner Senat will den Chorgesang in geschlossenen Räumen wieder erlauben. Der gemeinschaftliche Gesang sei wieder möglich, wenn die Hygiene- und Infektionsschutzstandards der Kulturverwaltung eingehalten würden, erklärte Kultursenator Klaus Lederer (Die Linke) am Dienstag. Mit den Pandemieverordnungen wurde in der Hauptstadt auch das Chorsingen verboten. Lederer hatte sich mit Vertretern des Berliner Chorverbands, des Landesmusikrats, der Kirchen und der Rundfunkchöre getroffen. Gemeinsam wollen sie nun die neuen Standards kurzfristig erarbeiten und abstimmen. Musikverbände und die evangelische Kirche hatten das Chorverbot als unverhältnismäßig kritisiert. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 23.07.2020, Seite 10, Feuilleton

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!