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Aus: Ausgabe vom 23.07.2020, Seite 10 / Feuilleton
Berlin

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Der Berliner Senat will den Chorgesang in geschlossenen Räumen wieder erlauben. Der gemeinschaftliche Gesang sei wieder möglich, wenn die Hygiene- und Infektionsschutzstandards der Kulturverwaltung eingehalten würden, erklärte Kultursenator Klaus Lederer (Die Linke) am Dienstag. Mit den Pandemieverordnungen wurde in der Hauptstadt auch das Chorsingen verboten. Lederer hatte sich mit Vertretern des Berliner Chorverbands, des Landesmusikrats, der Kirchen und der Rundfunkchöre getroffen. Gemeinsam wollen sie nun die neuen Standards kurzfristig erarbeiten und abstimmen. Musikverbände und die evangelische Kirche hatten das Chorverbot als unverhältnismäßig kritisiert. (dpa/jW)

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